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Dienstleistungen der SMVS


Dienstleistungen

Die Walliser Ärztegesellschaft (VSÄG) engagiert sich für eine qualitativ hochstehende Medizin und optimale Arbeitsbedingungen im medizinischen Bereich. Sie nimmt Stellung zu aktuellen gesundheitspolitischen Themen. Sie interveniert bei den politischen Instanzen und verhandelt mit den Akteuren des Gesundheitswesens. Die VSÄG setzt sich für einen fairen Walliser Taxpunktwert ein. Sie fördert das Sammeln von statistischen Daten unter den Mitgliedern, um sicherzustellen, dass die Tarifverhandlungen nicht nur auf politischen Argumenten, sondern auch auf wirtschaftlichen Fakten beruhen. 

Die VSÄG unterstützt und berät ihre Mitglieder in verschiedenen Bereichen :

  • Der Rechtsdienst beantwortet rechtliche Fragen der Mitglieder in Zusammenhang mit Patienten, Versicherungen und Angestellten.
  • Die Standeskommission (SK) kümmert sich um Beschwerden und Konflikte in Zusammenhang mit einer Verletzung der Statuten oder der Standesordnung.
  • Die berufliche Interessenkommission (BIK) kümmert sich um Fragen und Probleme der Mitglieder rund um die Tarifverträge sowie die wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte ihrer Berufsausübung. Sie achtet auf die Einhaltung der geltenden Verträge und Abkommen sowie auf die korrekte Verwendung der Berufstitel. Die Arbeit der BIK ist für die Mitglieder kostenlos, wenn es darum geht, Streitigkeiten zu lösen. 
  • Die Interessenkommission der Spitalärzte (IKS) setzt sich für die Belange der Spitalärztinnen und -ärzte ein. Sie koordiniert die Arbeit der VSÄG-Vertreter in den verschiedenen staatlichen Spitalkommissionen und kümmert sich um den regelmässigen Informationsaustausch mit den Spitalärztinnen und -ärzten, insbesondere mit den Ärztekollegien der Spitalzentren.
  • Die paritätische Kommission (PK) vermittelt bei Konflikten zwischen Mitgliedern und Versicherern. Vielfach können dadurch kostspielige Wirtschaftlichkeitsabklärungen vermieden werden.
  • Die Mediatoren der VSÄG bieten als unabhängige und neutrale Instanz eine kostenlose Schlichtung von Konflikten zwischen Mitgliedern oder Mitgliedern und Patienten an, um unnötige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
     

Rechte und Pflichten der Mitglieder der VSÄG

Gemeinsam sind wir stärker! Engagieren Sie sich mit uns für eine qualitativ hochstehende Medizin und optimale Arbeitsbedingungen!

Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sind in Artikel 8 und 9 der Statuten näher beschrieben.

  • Wir beraten und unterstützen Sie in sämtlichen Berufs-, Rechts- und Standesfragen. Wir vertreten sowohl die Interessen der freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte als auch jene der Spitalärztinnen und -ärzte.
  • Kollegialität wird bei uns grossgeschrieben. Bei Bedarf stehen Ihnen Ihr Berufspate bzw. Ihre Berufspatin und unsere Mediatoren zur Verfügung.
  • Die Mitglieder haben sich an die Regeln und Entscheide der VSÄG und der FMH zu halten.
  • Im Interesse der gesamten Ärzteschaft ist es wichtig, dass die Mitglieder verschiedene Daten für den ärzteeigenen Datenpool liefern. Wir übernehmen einen Teil der Kosten für das Abonnement des Trust Centers, das die Daten gebündelt an die nationale Konsolidierungsstelle NewIndex weiterleitet.
  • Als Mitglied der VSÄG sind Sie besser informiert, besser geschützt und besser gerüstet für die Veränderungen im Gesundheitswesen und können aktiv etwas zu diesen Veränderungen beitragen.
     

Allgemeine Informationen

Bitte beachten Sie: Selbst als Nicht-Mitglied der VSÄG sind Sie als freipraktizierender Arzt im Wallis dem Notfalldienstreglement der VSÄG unterstellt und müssen einen Beitrag zahlen, der mindestens gleich hoch ist wie der Mitgliederbeitrag, jedoch ohne von den verschiedenen Vorteilen einer VSÄG-Mitgliedschaft profitieren zu können. 

Die Schweizer Krankenversicherer haben sich in zwei Gruppen organisiert: einerseits santésuisse / tarifsuisse ag, andererseits die Einkaufsgemeinschaft HSK.

Die Walliser Ärztegesellschaft VSÄG hat mit beiden Organisationen kantonale Tarifverträge abgeschlossen. Der Beitritt zu diesen Verträgen samt Anhängen ist auch für Nicht-Mitglieder der VSÄG möglich. Die Beitrittserklärung hat schriftlich zuhanden der VSÄG zu erfolgen und wird erst nach Bezahlung der Beitrittsgebühr rechtsgültig.

Wenn Sie als Nicht-Mitglied der VSÄG den beiden obgenannten Tarifverträgen beitreten möchten, füllen Sie bitte das folgende Formular aus und senden Sie es uns per Post zurück: 

Folgende Unterlagen sind beizulegen :

  1. Kopie der Berufsausübungsbewilligung des Kantons Wallis (ist bei der kantonalen Dienststelle für Gesundheitswesen zu beantragen).
  2. Kopie der Kantonalen Zulassung zur Rechnungsstellung zulasten der OKP (ist bei der kantonalen Dienststelle für Gesundheitswesen zu beantragen).

Falls Sie eine Zusendung des Rahmenvertrags oder kantonalen Anschlussvertrags TARMED und/oder der kantonalen Tarifverträge mit santésuisse / tarifsuisse und HSK wünschen, kontaktieren Sie uns bitte.

Weitere Informationen zum Gesundheitssystem finden Sie zudem auf der Internetseite des Kantons Wallis.

Datenlieferungspflicht

Ab 2016 haben alle freipraktizierenden Ärzte die Pflicht, dem Bundesamt für Statistik (BFS) jährlich tätigkeitsrelevante Statistiken zukommen zu lassen (Datensammlung MARS). 

Die Mitglieder der VSÄG profitieren dank dem Trust Center Ctésias und RoKo von einer einfachen Abwicklung dieser Datenlieferung.

Wenn Sie Ihre Daten über unsere Tools liefern, ermöglichen Sie uns zudem, dass wir die Interessen der Ärzteschaft gegenüber den Versicherern auf einer guten Datengrundlage unabhängig von Fremdstatistiken verteidigen können.

Dies ist nur einer von vielen Vorteilen einer VSÄG-Mitgliedschaft

 

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