Informationen
Die Eröffnung oder Übernahme einer Praxis ist ein wichtiger Meilenstein in der Berufskarriere. Auf dem Weg dorthin gibt es einige Hindernisse zu meistern. Die VSÄG und die FMH stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Vademecum ist eine Internetseite für die freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte im Wallis mit vielen Infos zum Walliser Gesundheitssystem, die zusammen mit dem Gesundheits-departement und dem Kantonsarzt geschaffen wurde.
Auf folgenden Seiten finden Sie viele nützliche Informationen:
- FMH Services
- FMH Consulting Services
- FMH Treuhand Services
- FMH Insurance Services
- FMH Factoring Services
- FMH Inkasso Services
Information zu diesen Themen :
- Wahl der Rechtsform
- Wichtige Punkte bei einer Praxisübernahme
- Standortanalyse
- Ausarbeiten eines Finanzierungsplans
- Sozialversicherungen und Versicherungsgesellschaften
- Informatikprogramme
Die VSÄG empfiehlt Ihnen, einem Trust Center beizutreten. So können Sie Ihre Interessen Im Bedarfsfall auf einer guten Datengrundlage verteidigen und sind statistisch immer auf dem neuesten Stand. Die Ctésias wurde von den Ärztegesellschaften der Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg und Wallis gegründet und ist das grösste Trust Center der Schweiz. Die VSÄG zahlt Ctésias einen Beitrag, damit Sie als Mitglied von günstigen Konditionen profitieren können.
Wir empfehlen Ihnen, nach dem System des "Tiers garant" abzurechnen. Es wurde mehrmals aufgezeigt, dass dieses System sowohl für den einzelnen Arzt als auch für die gesamte Ärzteschaft vorteilhafter ist.
Sie sollten ebenfalls ein effizientes Mittel für das Datenmanagement wählen : E-Mail HIN, Praxisdaten (RoKo, OBELISC).
Nehmen Sie Kontakt auf mit anderen Ärzten in der Umgebung und in Ihrem Fachbereich. Dies fördert die Kollegialität und gibt Ihnen unter anderem die Möglichkeit, die Konkurrenzsituation abzuschätzen.
VSÄG-Mitglieder können Ihnen gute praktische Tipps geben. Unter Umständen kommen Sie so auch zu einem «Berufspaten» oder einer «Berufspatin» für Ihre Aufnahme in die VSÄG.
Bitte beachten Sie, dass Sie Folgendes benötigen, um eine Praxis zu eröffnen oder zu übernehmen:
- Kantonale Berufsausübungsbewilligung
- Bei ausländischen Diplomen und Weiterbildungstiteln: Anerkennung durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) / Medizinalberufekommission (MEBEKO)
- Zahlstellenregisternummer (ZSR)
Wenn Sie Mitglied der VSÄG werden möchten, hilft Ihnen unser Sekretariat gerne bei den administrativen Schritten weiter.
Pratique du laboratoire au cabinet médical
Ab 1.1.2017 dürfen Laborleistungen des Praxislabors bei den Sozialversicherungen nur noch von Leistungserbringern abgerechnet werden, die im Besitz eines Fähigkeitsausweises Praxislabor (FAPL) sind.
Detaillierte Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://kollegium.ch/de/weiter-und-fortbildung/faehigkeitsausweis-praxislabor-khm-fapl-khm
Wiedereinstieg in den Beruf
Projekt "Steigbügel"
- Speziell begleitete Praxisassistenz zur Förderung des Wiedereinstiegs in den Beruf nach familiär bedingter Auszeit
- "Nach dem Wiedereinstieg beruflich fest im Sattel sitzen" - Primary and Hospital Care 2017;17(15)
- "Den beruflichen Wiedereinstieg erfolgreich meistern" - SAEZ 2017;98(35)
Werbung
Wer als Gesundheitsfachperson Werbung betreiben möchte, hat sich an bestimmte Regeln zu halten.
Bei der Werbung für die medizinische Berufstätigkeit sind die Richtlinien «Information und Werbung» der VSÄG und der FMH einzuhalten.
Die verwendeten Berufstitel haben den Bestimmungen der MEBEKO und den diesbezüglichen Normen zu entsprechen.
Les titres affichés doivent correspondre aux titres validés par la MEBEKO et les normes en vigueur.