Fortbildung
Alle Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels sind, unabhängig von ihrem Beschäftigungsgrad, zur Fortbildung verpflichtet, sofern sie in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben.
Das Medizinalberufegesetz (MedBG) bildet die gesetzliche Grundlage und den rechtlichen Rahmen; die Oberaufsicht liegt beim Bund und bei den kantonalen Behörden. Das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) ist das Kompetenzzentrum der FMH für die ärztliche Weiter- und Fortbildung in der Schweiz.
Fortbildung auf höchstem Niveau: Warum benötige ich ein Fortbildungsdiplom?
Vorgeschriebene Fortbildung – Struktur der jährlich erforderlichen 80 Fortbildungsstunden.
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